Zuchthündinnen

Mit Nala hat alles begonnen – sie ist unser Herzstück und hat den Grundstein für unsere Linie gelegt.

Nala – unser Anfang mit Herz

Nala ist unsere erste Zuchthündin und der Ausgangspunkt unserer kleinen, familiären Hobbyzucht. Mit ihr verbinden wir nicht nur Gesundheitswerte und Zuchtzulassung, sondern vor allem Charakter, Verbundenheit und Alltagsnähe. Auch wenn Nala irgendwann in den wohlverdienten Zuchtruhestand geht: Sie bleibt selbstverständlich für immer Teil unserer Familie – geliebt, umsorgt und mittendrin.

Unser Selbstverständnis

  • Verantwortungsvoll und transparent – im Einklang mit den Vorgaben des PZV 82 e. V. | VDH.
  • Gesundheit vor Tempo – Planung mit Ruhe, Weitsicht und ausreichend Erholungsphasen.
  • Wesen & Ursprünglichkeit – uns sind Großpudel wichtig, die freundlich, charakterstark und im Alltag verlässlich sind.

Pflichtuntersuchungen für unsere Zuchthündinnen

  • HD-Röntgen: nur Hunde mit Befund A oder B werden zur Zucht zugelassen.
  • Katarakt-Untersuchung: augenärztlich vor der ersten Belegung, Wiederholung alle 2 Jahre bis zum 6. Lebensjahr.
  • prcd-PRA DNA-Test: verpflichtend; nur frei x frei oder frei x Träger erlaubt.

Diese Untersuchungen sind vor der Zuchttauglichkeitsprüfung (ZTP) vorgeschrieben und werden von einem VDH-anerkannten Gutachter bzw. Tierarzt dokumentiert (§ 4.1.2 PZV-Zuchtordnung).

Weitere empfohlene Untersuchungen

  • Patellaluxation (PL): nicht verpflichtend, wird von uns aber zusätzlich getestet.

Worauf wir beim Belegen achten (PZV 82-Zuchtordnung)

  • Erster Deckakt: frühestens ab 18 Monaten.
  • Höchstalter der Hündin: bis zur Vollendung des 8. Lebensjahres.
    Im 9. Lebensjahr ist nur für die erste Läufigkeit und nur bei insgesamt ≤ 4 Würfen eine Sondergenehmigung möglich.
  • Wurfanzahl & -rhythmus: innerhalb von 24 Monaten nicht mehr als zwei Würfe je Hündin (Stichtag = Wurftag).
  • Mindestabstand: zwischen zwei Deckakten liegen mindestens 10 Monate.
  • Kaiserschnitt-Regel: Hündinnen mit zwei Kaiserschnitten sind von der weiteren Zucht ausgeschlossen.
  • Besonderheit bei übergroßen Würfen (Großpudel > 10 Welpen): es folgt eine Ruhepause von 15 Monaten vor einer erneuten Belegung.

Grundlage: Zuchtordnung PZV 82 e. V., gültig ab 01.11.2024 (§ 4.1.2, § 4.1.3, § 4.1.4, § 4.1.5). Maßgeblich ist stets die aktuelle Fassung des Vereins.

Blick nach vorn

Wir wünschen uns sehr, aus Nalas nächstem Wurf eine Hündin zu behalten und mit ihr unsere Linie liebevoll fortzuführen – für wesensfeste, gesunde und ursprüngliche Großpudel mit Charakter und Herz.